Alles auf einen Blick
01 Geschichte der Rikscha allgemeinRikschas wurden ursprünglich in Japan erfunden. Sie breiteten sich aber zuerst vor allem in China, Indien und dann in ganz Südostasien aus. Heute finden sie sich auch in Amerika und Europa, dort insbesondere in den großen Städten, wie New York, Paris, London, Berlin und natürlich München. Inzwischen lassen sich in fast jeder größeren und kleineren Stadt Rikschas finden. Oftmals fallen sie durch ihre kreative Dekoration auf, wie z.B. Blumenschmuck, Musik- und Lichtanlagen.
Die Fahrer von Rikschas bieten Rundfahrten mit oder ohne Stadtführung und einfache Stadtzielfahrten (= Direktfahrten, Taxifahrten) an. Dabei bedienen sie vor allem die letzte Meile in der Personenbeförderung. Außerdem sind jede Menge Sonderfahrten Teil des Angebots, wie z.B. Fahrten anläßlich zu Hochzeiten, Geburtstagen, Jubiläumsfeiern, Firmenevents oder Junggesell*innenabschieden.
Rikschas erleben seit einigen Jahren eine Renaissance als alternative Personenbeförderung in den Innenstädten. Aufgrund ihrer umweltfreundlichen Eigenschaften fügen sie sich in das Zukunftskonzept autofreier Städte ein. Rikschas sind sauber und leise. Sie verursachen keine schädlichen Emissionen, keinen Motorenlärm und können aufgrund ihrer Bauweise langsamer als Schrittgeschwindigkeit (= Kriechgeschwindigkeit) fahren, was sich vor allem für Innenstadtbereiche mit sehr hoher Fußgängerfrequenz anbietet.
Das Wort „Rikscha“ kommt aus dem Chinesischen. Dort bedeutet das Wort 人力車(Transliteration: Rén – Lì – Chē) wörtlich „Menschen – Kraft – Wagen“ aus Mensch (Ré), Kraft (Lì) und Wagen (Chē). Die Japaner haben das Wort als じんりきしゃ[dzenɽi’kic̗ɑ] „Jen – Rikísha“ übernommen. Daraus wurde dann im Englischen „Rikschaw“ und schließlich im Deutschen „Rikscha.“ Das Wort „Rikscha“ erhält damit die Bedeutung eines Wagens, der von der Kraft des Menschen angetrieben wird. Heutzutage wird diese oftmals durch einen Motors zusätzlich unterstützt. Diese Unterstützung darf eine Anfahrtsunterstützung von bis zu maximal 6 km/h und eine Tretunterstützung von bis zu maximal 25 km/h aufweisen und fällt damit unter die Pedelec-Verordnung der StVo.
Die Rikscha ist von der Bauart breiter als ein fußbetriebenes Kraftfahrzeug (= Fahrrad) und wesentlich kleiner als ein benzin- oder dieselmotorenbetriebenes Kraftfahrzeug. Eine Rikscha besitzt zumeist drei Räder, wobei die Achsenaufhängung der Personenkabine oftmals auf zwei Rädern und die Achsenaufhängung des Fahrers auf einem Rad läuft. Daher wird auch zwischen Hinter- und Vorderladerrikschas, bzw. Heck- und Frontrikschas unterschieden. Bei Heckrikschas befindet sich die Personenkabine und somit die Hauptachse hinter dem Fahrer. Bei Frontrikschas befindet sich die Personenkabine und somit Hauptachse vor dem Fahrer. Es gibt aber auch vier- und mehrrädrige Modelle. Die meisten Rikschas in München sind fußbetriebene Kraftfahrzeuge mit motorisierter Tretunterstützung gemäß der Pedelec-Verordnung.
Weltweit unterscheiden sich die Rikscha-Modelle von Land zu Land. In Asien gibt es etliche Modelle, deren Formen jeweils charakteristisch für ihr Land stehen, z.B. das Becak-Modell, das es nur in Indonesien gibt.
Rikschas zeichnen sich im Stadtverkehr durch eine Reihe von Vorteilen aus:
- Hohe Wendigkeit, d.h. sie können sich um die eigene Achse drehen
- Kriechgeschwindigkeit, d.h. sie können langsamer als Schrittgeschwindigkeit fahren, was sich für Innenstadtbereiche mit hoher Fußgängerfrequenz anbietet
- Geräuschneutral, d.h. sie verursachen keinen Motorenlärm
- Emissionsneutral, d.h. sie verursachen keinen Feinstaub, kein CO2 und keine Gase, wie z.B. Stickoxide“
Die genaue Anzahl kann beim Kreisverwaltungsreferat, der guten Stube für alles, erfragt werden:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen Bezirk Süd
Implerstraße 9
81371 München
Die Rikscha wird in Deutschland juristisch als Fahrrad betrachtet und behandelt. Da die Mitnahme von Personen, die über 7 Jahre alt sind, mit dem Fahrrad in Deutschland nicht erlaubt ist, braucht es in München eine Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Personen mit dem Fahrrad. Diese Ausnahmegenehmigung kann im Kreisverwaltungsreferat München gegen Vorlage folgender Nachweise besorgt werden:
- Gültige Reisegewerbekarte
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über Personen- und Sachschäden
Die Ausnahmegenehmigung gibt es als:
- 6 Monatsgenehmigung für 100,-
- 12 Monatsgenehmigung für 180,-
- oder als 3 Jahresgenehmigung für 400,-
Die Ausnahmegenehmigung setzt außerdem fest, dass folgende Dokumente mitgeführt werden müssen:
- Gültige Fahrererlaubnis (mindestens Klasse AM) oder gültige Mofa-Prüfbescheinigung
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, das sich auf die Bauart der verwendeten Fahrradrikscha bezieht, diese beschreibt und die Geeignetheit für die Mitnahme einer bestimmten Anzahl an Personen und für den Einsatz im Straßenverkehr nachweist, z.B. wie es vom TÜV Süd für Rikschas angeboten wird.
Alle Informationen dazu finden sich auch auf dem Stadtportal München. Die Ausnahmegenehmigung verpflichtet außerdem zu einer deutlichen Kennzeichnung der Rikscha mit einem Nummernschild. Ebenso verpflichtet sie zum Mitführen einer Preisliste, die in/an der Rikscha ausgehängt werden muss.
Alle Fahrer Münchens sind, juristisch betrachtet, selbständige Unternehmer. Sie sind Inhaber einer Reisegewerbekarte und arbeiten auf eigene Rechnung. Entweder sind sie mit einer eigenen Rischa unterwegs oder sie mieten sich gegen Gebühr die Rikscha eines Vermieters.
Sei 2013/14 hat sich ein Großteil der Münchner Rikschafahrer unter dem Dach des ADFC Kreisverband München e.V. politisch organisiert, um die interne sowie externe Kommunikation des Gewerbes zu pflegen. Der ADFC e.V. ist Deutschlands größter Fahrradclub von und für Fahrradfahrer. Bereits im Jahr 2009 haben erste Kontaktgesuche zwischen Vertretern der Münchner Rikschafahrer und der Stadt München stattgefunden, da es bis dahin für beide Seiten keinen einheitlichen Ansprechpartner gab. Seitdem werden in jährlichen Abständen Gespräche geführt.
Es handelt sich vor allem um ein saisonales Gewerbe während der Frühlings-, Sommer- und Herbstmonate. Es gibt aber auch Fahrer, die während der Wintermonate mit ihrer Rikscha unterwegs sind.
Hochsaison: 1. April bis Mitte September (Beginn des Oktoberfests)
Sondersaison: Oktoberfest (Mitte September bis Anfang Oktober)
Nebensaison: Ende des Oktoberfests bis 31. März
Alle Fahrer Münchens müssen eine berufliche Haftpflichtversicherung über Personen- und Sachschäden besitzen. Ohne diese Versicherung erhalten sie von der Stadt München keine Ausnahemgenehmigung. Jegliche Personen- und Sachschäden sind somit abgesichert.
Jede Rikscha Münchens muss ein verkehrsrechtliches Gutachten mit sich führen, wie es z.B. vom TÜV Süd gegen Gebühr angeboten wird. Das Gutachten darf nicht älter als fünf Jahre alt sein. Nach Ablauf muss es erneuert werden.
Das Gutachten prüft alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Rikscha und regelt u.a. die Zulassung der Personenanzahl, ob 2 oder 3 Personen mitfahren dürfen.
Es gibt einen festen Standplatz für Rikschas in der Altstadt Münchens. Dieser wurde aufgrund der Anzahl der Rikschas notwendig. Er wurde in den Jahren 2013 bis 2016 gemeinsam mit der Stadt München erarbeitet. Es befindet sich der Standplatz gegenüber vom Traditionskaufhaus Ludwig Beck.
Es gibt einen weiteren festen Standplatz im Englischen Garten, am Chinesischen Turm. Während der Sommermonate können jede Menge Rikschas zwischen diesen zwei Standplätzen angetroffen werden.
Seit 2010/11 gibt es offizielle Standplätze auf dem Oktoberfest in unmittelbarer Nähe zum Festgelände.